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20095    Hamburg

Jacob Volckerts oHG

Hamburger Hausverwaltung & Hausmakler
140 Jahre Erfahrung in Hamburger Immobilien - die Jacob Volckerts oHG ist Ihr zuverlässiger Partner für Hausverwaltung, Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Nachlassverwaltung, Immobilienbewertung und Beratung. Wir vermitteln Ihnen die passende Anlageimmobilie oder einen passenden Käufer für Ihr Objekt. Profitieren Sie von unseren guten Kenntnissen des Hamburger Immobilienmarktes. Falls Sie sich nicht selber um die Vermietung Ihres Anlageobjektes kümmern möchten, übernehmen wir die Verwaltung und kümmern uns um alle Mieterangelegenheiten. Die Wertsteigerung Ihrer Immobilie haben wir immer im Blick und betreuen auch - falls notwendig - um Sanierungsmaßnahmen. Region: Hamburg http:// www.volckerts.de Ort: Hamburg Straße: Ballindamm 15 Tel.: 0403096010 Fax: 04030960130 E-Mail: info@volckerts.de
 
Branchennachricht
07.12.06

MPC: Sicheres Partizipieren an Dynamik von westeuropäischen Immobilienmärkten

„MPC 7,5% Real Estate Garant Anleihe“ setzt auf EPRA Euro Zone Price Index und auf Morgan Stanley European Property Fund • Kapitalanlage bietet 100-prozentigen Kapitalschutz durch aktive Absicherung Wien, 1. Dezember 2006 … MPC Capital Austria AG, größter Anbieter von geschlossenen Fonds in Österreich, legt die „MPC 7,5% Real Estate Garant Anleihe“ zur Zeichnung auf. Mit diesem Fonds partizipieren Anleger an den vielversprechenden westeuropäischen Immobilienmärkten – Investoren bietet das somit Chancen auf Erträge durch hohe Dynamik. Bereits nach dem ersten Jahr sind 7,5 Prozent Kupon garantiert. Der 100prozentige Kapitalschutz zum Laufzeitende bietet nachhaltige Sicherheit. Ab einem Betrag von 1.000 Euro können Anleger an den hohen Ertragserwartungen der „7,5% Real Estate Garant Anleihe“ partizipieren. MPC Capital Austria AG, größter Anbieter von geschlossenen Fonds in Österreich, setzt bei ihrer erfolgreichen Fonds-Serie abermals auf Immobilien. Die „MPC 7,5% Real Estate Garant Anleihe“ bietet durch die Beteiligung an westeuropäischen Immobilienmärkten Chancen auf hohe Erträge. „Dieser Fonds bietet privaten Anlegern, die am Immobilienmarkt partizipieren möchten, ohne direkt ein Immobilieninvestment einzugehen, eine nachhaltige renditestarke Alternative mit deutlich geringerem Verwaltungsaufwand“, unterstreicht Peter Maierhofer, Vorstand der MPC Capital Austria AG, die Vorteile dieser Investments. Erträge und Sicherheit Die „MPC 7,5% Real Estate Garant Anleihe“ setzt auf zwei Basiswerte: Der EPRA Euro Zone Price Index (EPEU Index) beschreibt die Performance der größten europäischen börsennotierten Immobiliengesellschaften. Der Morgan Stanley European Property Fund ist ein offener Investmentfonds, der in Aktien europäischer Immobilienfirmen investiert. Sein Ziel ist, langfristige Vermögenszuwächse zu realisieren. Die „MPC 7,5% Real Estate Garant Anleihe“ ist darüber hinaus mit einer aktiven Kapitalschutzkomponente ausgestattet, die einen 100prozentigen Kapitalschutz bei gleichzeitiger Wahrnehmung von Kursgewinnchancen ausgestattet ist. „Das Besondere an dem Investment sind die Kuponzahlun¬gen sowie etwaige Bonuszahlungen. Sie richten sich nach der Entwicklung des dyna¬mischen Baskets zum jeweiligen Stichtag“, informiert Maierhofer. Bereits im ersten Jahr erhält der Anleger einen garantierten Kupon in Höhe von 7,5 Prozent. Ab einem Betrag von 1.000 Euro können Anleger an dieser innovativen Kapitalanlage teilhaben. Über MPC Capital Austria AG MPC Capital Austria AG ist eine 100prozentige Tochter der deutschen börsenotierten MPC Capital AG, die Teil des seit über 150 Jahren bestehenden Handelshauses Münchmeyer & Co. ist. Die 1994 gegründete und in Hamburg ansässige MPC Capital AG entwickelt, initiiert und vertreibt innovative Kapitalanlageprodukte für private Anleger. Bereits seit dem Jahr 2000 ist die MPC Capital AG über ihre Tochtergesellschaft MPC Capital Austria AG in Österreich tätig, und entwickelt Kapitalanlageprodukte, die speziell für den österreichischen Markt zugeschnitten sind. Die MPC Capital AG ist in Deutschland, die MPC Capital Austria AG in Österreich Marktführer. Foto Peter Maierhofer elektronisch unter: http://www.prime.co.at/maierhofer.htm Weitere Informationen: MPC Capital Austria AG Guido Wohlfeil, Ing. Peter Maierhofer Vorstand A-1040 Wien, Operngasse 17-21 Tel.: +43158556700 Fax: +4315855670999 Email: g.wohlfeil@mpc-capital.com p.maierhofer@mpc-capital.com Internet: www.mpc-capital.at Prime Consulting GmbH Mag. Albert Haschke, MAS Public Relations A-1090 Wien, Währinger Straße 24148 Tel.: +43131725820 Email: haschke@prime.co.at Internet: www.prime.co.at Quelle: www.pressemitteilung.ws
 
Branchennachricht
11.12.06

Sozialer Wohnungsbau in Berlin

Durch das Land Berlin wurde ab 1972 der soziale (Miet-)Wohnungsbau auf dem sogenannten 1. Förderweg gefördert. Ziel war es, insbesondere für sozial schwache Bevölkerungsschichten günstigen Wohnraum zu schaffen. Das Land Berlin hat dafür Aufwendungshilfen aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt, um die Diskrepanz zwischen der sogenannten Kostenmiete und der vom Sozialmieter zu tragenden „Mietermiete“ auszugleichen. Auf der Grundlage der am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Richtlinien über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Berlin (WFB 1977) vom 28. Juli 1977 wurden die Aufwendungshilfen als degressive Aufwendungszuschüsse und -darlehen durch die dafür zuständige Bewilligungsstelle der Wohnungsbaukreditanstalt Berlin (WBK – später: Investitionsbank des Landes Berlin - IBB) geleistet. Nr. 42 Abs. 2 WFB 1977 sah vor, dass „die Aufwendungshilfen … vom Anfang des Monats der mittleren Bezugsfertigkeit für die Dauer von 15 Jahren, längstens jedoch bis zur planmäßigen Tilgung der zur Deckung der Gesamtkosten in Anspruch genommenen Fremdmittel“ gewährt werden. Für die im 1. Förderweg geförderten Wohnungen hatte sich das Land Berlin in der Vergangenheit regelmäßig dafür entschieden, nach Ablauf von 15 Förderjahren (Förderphase I - „Grundförderung“ -) eine Förderung für weitere 15 Jahre anzuschließen (Förderphase II - „Anschlussförderung“ -). Die Förderung sollte eine ausreichende Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten entsprechend den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen ermöglichen und diese namentlich für diejenigen Wohnungssuchenden sicherstellen, die hierzu selbst nicht in der Lage sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2 II. WoBauG). Die Förderung erfolgte zu 2/3 als verlorener Zuschuss, der eine steuerpflichtige Einnahme darstellt, und in Höhe von 1/3 als Aufwendungsdarlehen. So wurde beispielsweise bei dem R + W Immobilienfonds 80 GbR (Dr. Görlich-Fonds) eine Kostenmiete in Höhe von 33,65 DM zugrunde gelegt, die sich aus einer Miete in Höhe von 8,00 DM, die von dem Mieter aufzubringen ist, 17,10 DM als Aufwendungszuschuss (2/3 Zuschuss) und 8,55 DM als Aufwendungsdarlehen (1/3 Darlehen) zusammensetzt. Die Einnahme in Höhe von 33,65 DM stellt die sogenannte Kostenmiete dar, die Miete, die erzielt werden musste, um die Immobilie zu bewirtschaften bzw. die Kreditkosten bezahlen zu können. Diese Aufwendungshilfen und –darlehen wurden fortlaufend ausgezahlt. Der vom Mieter zu tragende Anteil an der Kostenmiete erhöht sich dabei ab dem 2. Vermietungsjahr um 0,25 DM pro m² monatlich. In gleichem Maße sinkt die Aufwendungshilfe. Auf diese Art und Weise wurden mindestens 400 Immobilienfonds gefördert, die mit dem Wegfall der Anschlussförderung vor dem „Aus“ stehen. Betroffen sind zudem ca. 27.000,00 Wohnungen, wobei die Angaben hierzu schwanken. Wegfall der Anschlussförderung Zur Entlastung des Berliner Haushalts wurde im Februar 2003 der Ausstieg aus der Anschlussförderung rückwirkend zum 01. Januar 2003 beschlossen. Betroffen sind Wohnungen und Immobilienfonds, bei denen die Grundförderung am oder nach dem 31.12.2002 endete. Während die Rechtmäßigkeit der Versagung der Anschlussförderung für weitere 15 Jahre lange Zeit umstritten war, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. Mai 2006 - 5 C 10.05 – nunmehr zugunsten des Landes Berlin entschieden. Danach ist es zulässig, wenn das Land Berlin nach Auslaufen der sog. 15-jährigen Grundförderung keine Anschlussförderung mehr bewilligt. Der Subventionsempfänger müsse grundsätzlich damit rechnen, dass bei Eintritt grundlegender Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen gekürzt oder eingestellt werden, so das Bundesverwaltungsgericht. Gerade im Bereich der staatlichen Wohnungsbauförderung könne der Einzelne nur eingeschränkt auf das unveränderte Fortbestehen einer günstigen Rechtslage vertrauen. Mit dem Wegfall der Anschlussförderung sind die betroffenen Berliner Fonds nicht überlebensfähig. Für die Anleger ist dieses eine bittere Pille, nicht nur deshalb, weil sie mit einer Insolvenz ihre eingezahlte Einlage verlieren dürften, sondern auch aus dem Grunde, weil die Fonds überwiegend in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet sind und ausdrücklich eine Nachschussverpflichtung vorgesehen ist (so z.B. beim R + W Immobilienfonds 80 GbR). Rechtliche Ansätze Anders als von verschiedenen Anwaltskanzleien propagiert wird, halten wir Klagen gegen das Land Berlin für wenig erfolgversprechend. Betroffene Anleger sollte vielmehr Ihre Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Initiatorenhaftung und der Haftung des Vertriebs bzw. der Banken näher prüfen lassen. Als Haftungsgegner kommen vor allem – je nach Einzelfall – folgende in Betracht: - persönlich haftende Gesellschafter, Gründungsgesellschafter u.a. unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im weiteren Sinne - Treuhandkommanditisten - vermittelnde Bank bzw. Anlageberater /-vermittler Unseres Erachtens hätten die Prospektherausgeber und Initiatoren auf das bestehende Risiko der Nichtgewährung der Anschlussförderung hinweisen müssen. Geschuldet ist grundsätzlich eine Aufklärung des Anlageinteressenten über sämtliche für die Anlageentscheidung relevanten Umstände. Dazu gehören insbesondere auch die Risiken, die mit der Realisierung des Vorhabens verbunden sind oder gar den Anlageerfolg insgesamt in Frage stellen können. Nach unseren Informationen klären die Prospekte über dieses existenzielle Risiko nicht auf. Viele der Prospekte stellen die Anschlussförderung sogar als nahezu gesichert dar. So wird beispielsweise beim Fonds R & W Immobilienfonds 80 GbR ausgeführt, dass für die Zeit „danach“ – also nach Auslaufen Grundförderung – von einer Anschlussförderung auszugehen sei. Unter vorgenannten Gesichtspunkten greift u.E. auch eine Haftung der Banken oder sonstiger Vermittler bzw. Berater ein, die die Fonds vertrieben haben. Nach unseren Erfahrungen lassen sich bei näherer Prüfung regelmäßig Pflichtverletzungen aufzeigen, die zu einer Schadensersatzhaftung der Verantwortlichen führen. Pauschale Aussagen lassen sich indessen nicht treffen. Es sollte jeweils eine individuelle Prüfung des konkreten Einzelfalls erfolgen. RAin Dr. Petra Brockmann Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft Linzer Str. 5 28359 Bremen Tel.: 01805246850 Fax: 018052468511 info@hahn-rechtsanwaelte.de Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 20052006, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig. Die Umfirmierung von Hahn, Reinermann & Partner auf Hahn Rechtsanwälte ist zum 01.04.2006 erfolgt. Hahn Rechtsanwälte mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. Quelle: www.openpr.de
 
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