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RECHTSANWALT in Immobilien

Immobilien - RECHTSANWALT

Immobilien Unternehmen - Jobs - Stellen - Markt

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Stellen-Angebot
08.05.09 14:10

Sachbearbeiter (m/w) Anleger-/Kundenbetreuung

Bei unserem Auftraggeber handelt es sich um eine der führenden Immobilien-Aktiengesellschaften mit mehr als 20 Standorten europaweit und knapp 700 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Die Konzentration liegt auf Büroimmobilien in ausgewählten europäischen Metropolen. Für die konzerneigene Fondsgesellschaft mit Sitz im Herzen Berlins suchen wir eine/n Sachbearbeiter/in Anleger-/Kundenbetreuung Ihre Aufgaben: ·Sie sind zuständig für die (schriftliche sowie telefonische) Bearbeitung von Anfragen der Gesellschafter von geschlossenen Immobilienfonds, insbesondere der EuroSelect Reihe ·Zu Ihren Aufgaben gehört zudem die organisatorische Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen. ·Darüber hinaus bearbeiten Sie Erb- und Übertragungsfälle. ·Die Abwicklung von Ausschüttung und vergleichbaren Prozessen zählen ebenfalls zu Ihren Aufgaben. Ihr Profil: Sie verfügen über eine kaufmännische Ausbildung (Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerfachgehilfe/-in oder Bankkaufmann/-frau) mit immobilienspezifischem Schwerpunkt bzw. über einen erfolgreichen Abschluss eines immobilienspezifischen Fachschulstudiums. Sie besitzen Grundkenntnisse in Englisch sowie eine ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit sowohl verbal als auch schriftlich. Ein hohes Maß an Präzision, Zuverlässigkeit und Eigenverantwortung, auch bei wiederkehrenden Aufgaben, wird vorausgesetzt. Sie zeichnen sich aus durch eine hohe Flexibilität, Motivation und Dienstleistungs-/Serviceorientierung. Sie sind ein/e gute/r Teamplayer/in, sind es aber auch gewohnt, selbständig zu arbeiten. Ihre Kenntnisse im Umgang mit gängiger Bürosoftware, insbesondere Microsoft-Office sind sehr gut. Das Angebot: Bei einer Entscheidung für unseren Kunden erwartet Sie ein verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem spannenden und erfolgreichen Branchenumfeld. Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer vollständigen E-Mail Unterlagen mit Angabe des Gehaltswunsches und des möglichen Eintrittsdatums. Die Beachtung von Sperrvermerken und uneingeschränkte Diskretion im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung ist selbstverständlich.
proJob Personal- und Unternehmensberatung GmbH Michaela Schimmang Personalberaterin Am Hof 1 50667 Köln Tel. 02211390474 Fax 02211390545 Email: info@projob.de http://www.projob.de
 
Stellen-Angebot
08.04.09 12:32

Kundenbetreuer Immobilienfonds (m/w)

Wir sind eine Kölner Unternehmensberatung und suchen für einen unserer Mandanten, eine der führenden Immobilien-Aktiengesellschaften mit mehr als 20 Standorten europaweit und knapp 700 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für den Standort Berlin eine/n Kundenbetreuer Immobilienfonds. Ihre Aufgaben u.a. wäre Zuständigkeit für die (schriftliche sowie telefonische) Bearbeitung von Anfragen der Gesellschafter von geschlossenen Immobilienfonds, insbesondere der EuroSelect Reihe. Zu Ihren Aufgaben gehört zudem die organisatorische Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen. Darüber hinaus bearbeiten Sie Erb- und Übertragungsfälle. Die Abwicklung von Ausschüttung und vergleichbaren Prozessen zählen ebenfalls zu Ihren Aufgaben. Sie verfügen über eine kaufmännische Ausbildung im Bereich Immobilien (Rechtsanwalts-, Notar- oder Steuerfachgehilfe/-in mit immobilienspezifischem Schwerpunkt) bzw. über einen erfolgreichen Abschluss eines immobilienspezifischen Fachschulstudiums. Sie besitzen Grundkenntnisse in Englisch sowie eine ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit sowohl verbal als auch schriftlich. Ein hohes Maß an Präzision, Zuverlässigkeit und Eigenverantwortung, auch bei wiederkehrenden Aufgaben, wird vorausgesetzt. Sie zeichnen sich aus durch eine hohe Flexibilität, Motivation und Dienstleistungs-/Serviceorientierung. Sie sind ein/e gute/r Teamplayer/in und sicher im Umgang mit gängiger Bürosoftware, insbesondere Microsoft-Office. Bei einer Entscheidung für unseren Kunden erwartet Sie ein verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem spannenden und erfolgreichen Branchenumfeld. Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer vollständigen E-Mail Unterlagen mit Angabe des Gehaltswunsches und des möglichen Eintrittsdatum. Die Beachtung von Sperrvermerken und uneingeschränkte Diskretion im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung ist selbstverständlich.
proJob Personal- und Unternehmensberatung GmbH; Michaela Schimmang; Am Hof 1 in 50667 Köln. Tel. 02211390474; Email: info@projob.de; http://www.projob.de
 
Branchennachricht
02.05.07

BGH gibt verbraucherfreundliche Rechtsprechung zu Schrottimmobilien weitgehend auf

Viele Anleger beteiligten sich an geschlossenen Immobilienfonds, wobei der Kauf der Fondsanteile über Bankkredite finanziert wurde. Nachdem sich die Wertlosigkeit der Immobilien herausstellte und die versprochenen Mieten auch nicht erzielt wurden, haben einzelne Anleger die Rechtskonstruktion angefochten. Der Bankenstreit zwischen dem Zweiten und dem Elften BGH-Senat www.bundesgerichtshof.de hinsichtlich der Beurteilung von kreditfinanzierten Geldanlagen in Immobilienfonds ist entschieden. Der Zweite Senat hat sich auf die bankenfreundliche Linie des für Immobilienfonds inzwischen allein zuständigen Elften Senats gestellt. Geldanleger, die auf die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH gebaut haben, werden ihre überteuerten Steuersparmodelle nicht an die Banken zurück geben können. Der Rechtsstreit entzündete sich an der Frage, ob die Anleger neben der Rückabwicklung Kauf Fondsanteil auch die Bankdarlehen rückgängig machen können. Dies wäre möglich, wenn der Beitritt zum Immobilienfonds und das eingeräumte Darlehen als so genanntes verbundenes Geschäft zu werten wären. Der BGH hat mit seinen Entscheidungen nun klargestellt, dass es sich bei einem Realkreditvertrag nicht um verbundene Geschäfte handelt. Eine Rückabwicklung des Darlehensvertrags ist nach Ansicht der BGH-Richter nur möglich, wenn keine Grundschuld eingetragen wurde und der Anleger den Darlehensvertrag auch nicht selbst abgeschlossen hat. Auch ein nicht dazu berechtigter Treuhänder führt nicht dazu, dass der Kreditvertrag nach der neuen Rechtsprechung grundsätzlich nichtig wäre. „Der mündige Anleger muss für seine Investments zurecht einstehen.", resümiert Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kollegen www.justus-online.de. „Auch der Kleinanleger, der eine ihm unbekannte Immobilie von einem ihm unbekannten Vermittler ungeprüft kauft und dazu auch noch ein Darlehen über das Vielfache seines Jahreseinkommens abschließt, trägt einen gehörigen Teil Mitverantwortung für seinen Leichtsinn.“ Medienbüro.sohn V.i.S.d.P: Gunnar Sohn Ettighoffer Strasse 26a 53123 Bonn Germany Telefon: +49228620447 Telefax: +492286204475 medienbuero@sohn.de Online-Nachrichtendienst NeueNachricht www.ne-na.de. Quelle: www.openpr.de
 
Branchennachricht
01.12.06

Verteuerung der Immobilien durch Mehrwertsteuererhöhung

Stuttgart, den 29. November 2006 - Zum 01. Januar 2007 wird die Mehrwertsteuer (MwSt) von 16 auf 19 Prozent angehoben. Dies kann für einen Wohnungskäufer oder Häuslebauer zu einer erheblichen Verteuerung der Immobilie führen. Bei einem Kaufpreis der Immobilie von beispielsweise 200.000 Euro errechnet sich ein Mehrbetrag von 6.000 Euro. Viele Immobilienkäufer werden von der Verteuerung überrascht, insbesondere wenn sie das Objekt bereits vor dem 01.01.2007 gekauft haben. Dabei kommt es bezüglich der Frage, ob sich der Kaufpreis durch die Steuererhöhung verteuert, nicht darauf an, wann der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Entscheidend ist vielmehr, wann die Eigentumswohnung oder das Haus schlüsselfertig an den Käufer übergeben wurde. Darauf weist die Stuttgarter Rechtsanwältin Simone Scholz, Expertin für Immobilien-, Miet- und Arbeitsrecht, hin. Ist die Immobilienübergabe bis zum 31. Dezember 2006 erfolgt, fällt keine erhöhte MwSt an. Ereignet sich die Übergabe erst im nächsten Jahr, gilt folgende Regelung: Von der Steuererhöhung nicht betroffen sind Käufer von Gebrauchtimmobilien, bei denen der Verkäufer keine Ausbauten oder Renovierungsarbeiten für den Käufer leistet. Gebrauchtimmobilien, bei denen der Verkäufer solche Arbeiten schuldet, sowie sämtliche Neubauobjekte, Wohnungen und Häuser, unterliegen dagegen der Mehrwertsteuererhöhung. Hat der Verkäufer die Fertigstellung des Objektes für das Jahr 2006 anvisiert und die Fertigstellung erfolgt tatsächlich erst im Jahre 2007, so ist der Käufer nur geschützt, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag die Fertigstellung für das Jahr 2006 explizit zugesichert hat. Leistet der Käufer im Jahre 2006 bereits Abschlagszahlungen, so enthalten diese Abschlagszahlungen keine MwSt. Erfolgt die Übergabe des Objekts erst im Jahre 2007, so erhält der Käufer laut Rechtsanwältin Scholz eine Schlussrechnung mit erhöhter MwSt auf den Gesamtbetrag. Vergibt der Immobilienkäufer Bauleistungen an verschiedene Bauunternehmen und werden die einzelnen Bauleistungen gesondert abgenommen, so zahlt der Immobilienkäufer auf die im Jahre 2006 abgenommene Teilleistung den Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent und auf die im Jahre 2007 abgenommene Teilleistung 19 Prozent. Gleiches gilt, wenn beim Fertighausbau Teilabnahmen vereinbart wurden. „Zur Vermeidung der Verteuerung sollten Immobilienkäufer darauf drängen, dass der Verkäufer noch ausstehende Bauleistungen unbedingt noch im Jahre 2006 erledigt und darüber hinaus vor dem 01.01.2007 eine Endabnahme erfolgt“, rät die Rechtsexpertin. Pressekontakt Birgit Krause . jd&p kommunikationsagentur . Tel: (06131) 9062244 . E-Mail: krause@jd-p.de . www.jd-p.de Quelle Rechtsanwältin Simone Scholz . Firnhaberstraße 5a . 70174 Stuttgart Über Rechtsanwaltsofort.de Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist Simone Scholz seit dem Jahr 1998 zugelassene Rechtsanwältin und für die Kanzlei Kosmidis, Pantzer, Gudnason in Stuttgart tätig. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Immobilien-, Miet- und Arbeitsrecht. Mit ihrem Internetportal www.rechtsanwaltsofort.de ermöglicht die Juristin kompetente Rechtsberatung ohne großen Zeitaufwand: per E-Mail (scholz@rechtsanwaltsofort.de) oder Telefon (09005869292) gibt die Rechtsexpertin unverzüglich Rechtsauskünfte zu einem fixen Pauschalhonorar. Dabei legt Simone Scholz bei ihrer täglichen Arbeit größten Wert auf eine umfassende Beratung und verständliche Erklärung der Rechtslage. Als Rechtsanwältin ist sie am Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart zugelassen, an allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Arbeitsgerichten Deutschlands vertretungsberechtigt sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Weitere Informationen unter www.rechtsanwaltsofort.de Quelle: www.openpr.de
 
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