Branchennachricht |
Sozialer Wohnungsbau in Berlin
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11.12.06 |
Durch das Land Berlin wurde ab 1972 der soziale (Miet-)Wohnungsbau auf dem sogenannten 1. Förderweg gefördert. Ziel war es, insbesondere für sozial schwache Bevölkerungsschichten günstigen Wohnraum zu schaffen. Das Land Berlin hat dafür Aufwendungshilfen aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt, um die Diskrepanz zwischen der sogenannten Kostenmiete und der vom Sozialmieter zu tragenden „Mietermiete“ auszugleichen. Auf der Grundlage der am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Richtlinien über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Berlin (WFB 1977) vom 28. Juli 1977 wurden die Aufwendungshilfen als degressive Aufwendungszuschüsse und -darlehen durch die dafür zuständige Bewilligungsstelle der Wohnungsbaukreditanstalt Berlin (WBK – später: Investitionsbank des Landes Berlin - IBB) geleistet. Nr. 42 Abs. 2 WFB 1977 sah vor, dass „die Aufwendungshilfen … vom Anfang des Monats der mittleren Bezugsfertigkeit für die Dauer von 15 Jahren, längstens jedoch bis zur planmäßigen Tilgung der zur Deckung der Gesamtkosten in Anspruch genommenen Fremdmittel“ gewährt werden. Für die im 1. Förderweg geförderten Wohnungen hatte sich das Land Berlin in der Vergangenheit regelmäßig dafür entschieden, nach Ablauf von 15 Förderjahren (Förderphase I - „Grundförderung“ -) eine Förderung für weitere 15 Jahre anzuschließen (Förderphase II - „Anschlussförderung“ -). Die Förderung sollte eine ausreichende Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten entsprechend den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen ermöglichen und diese namentlich für diejenigen Wohnungssuchenden sicherstellen, die hierzu selbst nicht in der Lage sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2 II. WoBauG). Die Förderung erfolgte zu 2/3 als verlorener Zuschuss, der eine steuerpflichtige Einnahme darstellt, und in Höhe von 1/3 als Aufwendungsdarlehen. So wurde beispielsweise bei dem R + W Immobilienfonds 80 GbR (Dr. Görlich-Fonds) eine Kostenmiete in Höhe von 33,65 DM zugrunde gelegt, die sich aus einer Miete in Höhe von 8,00 DM, die von dem Mieter aufzubringen ist, 17,10 DM als Aufwendungszuschuss (2/3 Zuschuss) und 8,55 DM als Aufwendungsdarlehen (1/3 Darlehen) zusammensetzt. Die Einnahme in Höhe von 33,65 DM stellt die sogenannte Kostenmiete dar, die Miete, die erzielt werden musste, um die Immobilie zu bewirtschaften bzw. die Kreditkosten bezahlen zu können. Diese Aufwendungshilfen und –darlehen wurden fortlaufend ausgezahlt. Der vom Mieter zu tragende Anteil an der Kostenmiete erhöht sich dabei ab dem 2. Vermietungsjahr um 0,25 DM pro m² monatlich. In gleichem Maße sinkt die Aufwendungshilfe. Auf diese Art und Weise wurden mindestens 400 Immobilienfonds gefördert, die mit dem Wegfall der Anschlussförderung vor dem „Aus“ stehen. Betroffen sind zudem ca. 27.000,00 Wohnungen, wobei die Angaben hierzu schwanken. Wegfall der Anschlussförderung Zur Entlastung des Berliner Haushalts wurde im Februar 2003 der Ausstieg aus der Anschlussförderung rückwirkend zum 01. Januar 2003 beschlossen. Betroffen sind Wohnungen und Immobilienfonds, bei denen die Grundförderung am oder nach dem 31.12.2002 endete. Während die Rechtmäßigkeit der Versagung der Anschlussförderung für weitere 15 Jahre lange Zeit umstritten war, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. Mai 2006 - 5 C 10.05 – nunmehr zugunsten des Landes Berlin entschieden. Danach ist es zulässig, wenn das Land Berlin nach Auslaufen der sog. 15-jährigen Grundförderung keine Anschlussförderung mehr bewilligt. Der Subventionsempfänger müsse grundsätzlich damit rechnen, dass bei Eintritt grundlegender Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen gekürzt oder eingestellt werden, so das Bundesverwaltungsgericht. Gerade im Bereich der staatlichen Wohnungsbauförderung könne der Einzelne nur eingeschränkt auf das unveränderte Fortbestehen einer günstigen Rechtslage vertrauen. Mit dem Wegfall der Anschlussförderung sind die betroffenen Berliner Fonds nicht überlebensfähig. Für die Anleger ist dieses eine bittere Pille, nicht nur deshalb, weil sie mit einer Insolvenz ihre eingezahlte Einlage verlieren dürften, sondern auch aus dem Grunde, weil die Fonds überwiegend in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet sind und ausdrücklich eine Nachschussverpflichtung vorgesehen ist (so z.B. beim R + W Immobilienfonds 80 GbR). Rechtliche Ansätze Anders als von verschiedenen Anwaltskanzleien propagiert wird, halten wir Klagen gegen das Land Berlin für wenig erfolgversprechend. Betroffene Anleger sollte vielmehr Ihre Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Initiatorenhaftung und der Haftung des Vertriebs bzw. der Banken näher prüfen lassen. Als Haftungsgegner kommen vor allem – je nach Einzelfall – folgende in Betracht: - persönlich haftende Gesellschafter, Gründungsgesellschafter u.a. unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im weiteren Sinne - Treuhandkommanditisten - vermittelnde Bank bzw. Anlageberater /-vermittler Unseres Erachtens hätten die Prospektherausgeber und Initiatoren auf das bestehende Risiko der Nichtgewährung der Anschlussförderung hinweisen müssen. Geschuldet ist grundsätzlich eine Aufklärung des Anlageinteressenten über sämtliche für die Anlageentscheidung relevanten Umstände. Dazu gehören insbesondere auch die Risiken, die mit der Realisierung des Vorhabens verbunden sind oder gar den Anlageerfolg insgesamt in Frage stellen können. Nach unseren Informationen klären die Prospekte über dieses existenzielle Risiko nicht auf. Viele der Prospekte stellen die Anschlussförderung sogar als nahezu gesichert dar. So wird beispielsweise beim Fonds R & W Immobilienfonds 80 GbR ausgeführt, dass für die Zeit „danach“ – also nach Auslaufen Grundförderung – von einer Anschlussförderung auszugehen sei. Unter vorgenannten Gesichtspunkten greift u.E. auch eine Haftung der Banken oder sonstiger Vermittler bzw. Berater ein, die die Fonds vertrieben haben. Nach unseren Erfahrungen lassen sich bei näherer Prüfung regelmäßig Pflichtverletzungen aufzeigen, die zu einer Schadensersatzhaftung der Verantwortlichen führen. Pauschale Aussagen lassen sich indessen nicht treffen. Es sollte jeweils eine individuelle Prüfung des konkreten Einzelfalls erfolgen. RAin Dr. Petra Brockmann Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft Linzer Str. 5 28359 Bremen Tel.: 01805246850 Fax: 018052468511 info@hahn-rechtsanwaelte.de Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 20052006, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig. Die Umfirmierung von Hahn, Reinermann & Partner auf Hahn Rechtsanwälte ist zum 01.04.2006 erfolgt. Hahn Rechtsanwälte mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. Quelle: www.openpr.de |
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Entwicklung am Deutschen Immobilien-Markt
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07.11.06 |
Deutscher Immobilienmarkt wieder im kommen. Preise für neue Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen ziehen an, gebrauchte Eigenheime werden billiger. Steigende Verkaufszahlen zu verzeichnen. Fachverbände und Institutionelle sind sich einig. Der deutsche Immobilienmarkt befindet sich weiter im Aufschwung! So wurden im Markt für neue Einfamilienhäuser in Westdeutschland weiter steigende Preise verzeichnet. Beispielsweise sind die Preise für ein Einfamilienhaus in den Jahren 2004 bis 2005 um etwa 2,9 Prozent gestiegen. Auch in Ostdeutschland musste mehr für ein Eigenheim bezahlt werden. Die Preise für Einfamilienhaus stiegen hier um etwa 7 Prozent an. Einen günstigen Einstieg in ein Eigenheim erhalten Interessenten derzeit auf dem Markt für gebrauchte Einfamilienhäuser. Je nach Lage und Qualität der Häuser konnten nur noch bis zu 50 % des Substanzwertes am Markt realisiert werden. Ebenso wie ein Preisanstieg bei Neuimmobilien lässt sich auch ein Anstieg der Immobilienverkäufe verzeichnen. Laut dem Berliner ifs Städtebauamt nahmen die Verkaufsfälle im Westen der Bundesrepublik um 9,2 Prozent und in Ostdeutschland um sage und schreibe 15,2 Prozent zu. Beängstigend ist der zeitgleiche Anstieg der Zwangsversteigerungen in der Bundesrepublik Deutschland. Im vergangenen Jahr wurden so viele Zwangsversteigerungen vollzogen wie noch nie in der Geschichte der Republik. Insgesamt wurden etwa 93.000 Wohn- und Geschäftsimmobilien auf amtlichen Beschluss hin versteigert. Zurückzuführen ist diese Misere zum einen auf die anhaltende Arbeitslosigkeit, zum anderen auf den immer höher werdenden Schuldenberg auf dem sowohl private Haushalte als auch Unternehmen sitzen bleiben. Durch die hohen Schulden und der Bank im Nacken bleibt oft nur der Ausweg eines Hypothekendarlehens, der ganz schnell das Aus bedeuten dürfte. Wird dann das Darlehen nicht getilgt, platz der Traum vom Eigenheim. So muss es verschuldeten Haushalten und Unternehmen nicht zwangsweise ergehen. Das im Internet ansässige Immobilienauktions-Portal www.ImmoAuktionen.de schafft da Abhilfe. Bevor des Schuldners Immobilie zur Zwangsversteigerung angemeldet und der Schuldner selber zur Privatinsolvenz berufen wird, ist es ihm möglich seinen Schuldenberg schneller über eine freiwillige Auktion abzubauen, oder gar ganz zu tilgen. Das Internetportal bietet Immobilien im Format einer freiwilligen Auktion an. Eine Vermittlung der Immobilie dauert hier in der Regel nicht länger als 8 bis 10 Wochen, dagegen kann eine Zwangsversteigerung bis zu einem oder gar mehrere Jahre andauern. Auch Immobiliensuchenden kann www.ImmoAuktionen.de ein Weg zur Traumimmobilie eröffnen. In den heutigen Zeiten ist eine eindeutige Lebensmaxime das Sparen. Diese Maxime sollte nicht nur den Kauf lebensalltäglicher Produkte und Dienstleistungen betreffen, sondern auch gerade bei teureren Anschaffungen berücksichtigt werden. So zum Beispiel auch beim Kauf einer Immobilie. In Anbetracht der weiter steigenden Preise auf den Immobilienmärkten bietet www.ImmoAuktionen.de unter dem Motto „Mit der Maus zum Haus“ eine kostengünstige Alternative zum Erwerb eines Eigenheimes. Dipl.-Ing. Thomas Schlüchter Geschäftsführer Bauinsight GmbH Heinrichstraße 51 44536 Lünen Tel.:02319860385 Fax.:02319860386 schluechter@immoauktionen.de www.immoauktionen.de Versteigern oder Ersteigern Sie Ihre Immobilien bei ImmoAuktionen.de! Jetzt Immobilien KOSTENLOS einstellen: www.ImmoAuktionen.de Über www.ImmoAuktionen.de: www.ImmoAuktionen.de ist eine bundesweite Online-Immobilien-Auktionsplattform für Kaufpreis- und Mietpreisauktionen. Immobilien aus allen Bereichen werden nach einer 2-4 Wochen dauernden Ankündigungsphase, bei der Objektbesichtigungen durchgeführt werden können, in eine 2-4 Wochen dauernde Bietphase überführt. Am Ende der Online-Auktion stehen Käufer und Kaufpreis (bzw. Mieter und Mietzins) fest. Eine notarielle Beurkundung folgt umgehend. Quelle: www.openpr.de |
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Eigenheimkauf: Ein Prozess in vielen Schritten
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11.09.06 |
Der Kauf eines Eigenheims ist keine Sache von Augenblicken. Weil es um viel Geld geht und das Kaufprocedere kompliziert ist, geschieht der Immobilienerwerb in einzelnen Schritten. Bis alle Vorgänge abgeschlossen sind, können mehrere Wochen vergehen. „Der Immobilienkauf auf dem Bierdeckel, wie er zum Beispiel in Spanien möglich ist, funktioniert in Deutschland nicht“, erklärt Robert Anzenberger, Mitglied der Geschäftsleitung beim Immobilienvermittler PlanetHome. In Deutschland gelten strenge Regeln beim Eigentumsübergang. So können Immobiliengeschäfte nur mit Hilfe eines Notars getätigt werden, in Spanien genügt dagegen eine handschriftliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Bevor es jedoch zum eigentlichen Vertragsteil kommt, muss der Kaufinteressent erst einmal eine geeignete Immobilie finden. „Allein die Suche nach einem passenden und bezahlbaren Objekt kann sich über Wochen oder Monate hinziehen“, sagt Anzenberger. Da es für viele Familien die größte Investition des Lebens ist, müsse sorgfältig geprüft und abgewogen werden – das braucht Zeit. Haben sich die Käufer auf ein bestimmtes Stadtviertel oder eine bestimmte Gegend festgelegt, ist das Angebot meist sehr eingeschränkt. In solchen Fällen kann es sehr lange dauern, bis die Käufer fündig werden. „Bei der Suche nach dem individuellen Traumhaus kann der Makler behilflich sein. Berufserfahrung und eine gut bestückte Datenbank erlauben es ihm, gezielt auf die Wünsche des Suchenden einzugehen“, weiß Robert Anzenberger, Mitglied der Geschäftsleitung beim Immobilienvermittler PlanetHome. Ist das Wunschobjekt gefunden, wartet die zweite Hürde: die Einigung mit dem Verkäufer. Dabei steht nicht nur die Frage des Kaufpreises an, sondern auch mögliche Gewährleistungspflichten seitens des Verkäufers. Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, müssen zum Beispiel vorhandene Mängel erfasst und deren Beseitigung geklärt werden. Wichtig ist auch, welche Gegenstände und Einbauten im Haus verbleiben sollen und welche nicht, und wer diese bis wann zu entfernen hat. Bei Neubauten sind vor allem die Frage des möglichen Einzugstermins und die Gewährleistungspflichten des Bauunternehmens interessant. „Je nach dem, wie kompliziert sich die einzelnen Sachverhalte entpuppen und wie einigungswillig beide Parteien sind, können sich die Verhandlungen über Tage oder Wochen hinziehen. Parallel zu den Vertragsverhandlungen sollten Käufer in Verbindung mit ihrer Bank treten und die Finanzierung der Immobilie besprechen. Nachdem klar ist, wie viel das Objekt samt Nebenkosten in etwa kosten wird, lässt sich das Finanzierungspaket bestehend aus Eigenkapital, Hypothekendarlehen sowie eventuellen Fördermitteln oder einem Bausspardarlehen erstellen. Für den Käufer ist wichtig, dass die Bank eine schriftliche Finanzierungszusage macht. Diese gibt dem Verkäufer die Sicherheit, dass der Käufer auch tatsächlich in der Lage ist, die Immobilie zu bezahlen. Ist die Bankfrage geklärt und sind sich beide Seiten einig geworden, erfolgt der nächste Schritt: der Gang zum Notar. Dieser veranlasst alles weitere und überwacht die Abwicklung des Geschäfts. Der Notar setzt zum Beispiel den Kaufvertrag auf und schreibt die so genannte Auflassungsvereinbarung fest. Damit erklären sich beide Parteien einverstanden, dass die Immobilie den Besitzer wechselt. Aufgrund dieser Vereinbarung veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. „Der Vermerk gewährleistet die Änderung des Grundbuchs zugunsten des neuen Eigentümers und sichert zugleich, dass die Immobilie während der Zeit des Eigentumsübergangs kein zweites Mal verkauft wird“, erklärt Immobilienfachmann Anzenberger. Der eigentliche Eigentumserwerb geschieht dann mit der Umschreibung im Grundbuch. Dieser Vorgang kann etliche Tage dauern und wird vom Notar überwacht. Üblicherweise überweist der Erwerber den Kaufpreis vor der Grundbuchumschreibung an den Notar oder direkt an den Altbesitzer. Ist das Geld eingetroffen, veranlasst der Notar die Grundbuchänderung zugunsten des neuen Eigentümers. Kommt kein Geld beim vereinbarten Empfänger an, lässt der Notar die Auflassungsvormerkung wieder löschen, damit ist das Geschäft geplatzt. Solange die Grundbuchänderung nicht geschehen ist, bleibt der Alteigentümer rechtlich gesehen Besitzer der Immobilie. Erst mit der formalen Umschreibung im Grundbuch befreit sich der Alteigentümer von seinen Verpflichtungen, der neue Eigentümer tritt in dessen Fußstapfen. „Sowohl beim Immobilienerwerb als auch beim Immobilienverkauf ist der Weg über einen Makler der Sicherste“, rät Anzenberger. „Renommierte Immobiliendienstleister bieten ihren Kunden einen Rundum-Service: Gemeinsam mit ihren Klienten kümmern sie sich um alle nötigen Schritte bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.“ PlanetHome AG Annette Siragusano Leitung Marketing und Presse Münchner Straße 14 85774 München / Unterföhring Telefon: +49 (0)8976774226 Fax: +49 (0)8976774399 annette.siragusano@planethome.com PlanetHome AG Nadin Sturm Pressereferentin Münchner Straße 14 85774 München / Unterföhring Telefon: +49 (0)8976774319 Fax: +49 (0)8976774399 nadin.sturm@planethome.com Über PlanetHome Die PlanetHome AG hat sich als einer der führenden Immobiliendienstleister mit den Kernbereichen Vermittlung und Finanzierung von Wohnimmobilien etabliert. Die 100prozentige Tochter der HypoVereinsbank beschäftigt derzeit 350 Mitarbeiter. Im Bereich Immobilienfinanzierung gehört die PlanetHome Gruppe mit einem Finanzierungsvolumen von rund 2 Mrd. Euro p. a. zu den drei größten Vermittlern von privaten Baufinanzierungen in Deutschland. Neben der TÜV-geprüften Finanzierungsplattform bietet PlanetHome seinen Partnern professionelles Bankenmanagement sowie Multichannel-Vertriebsunterstützung. PlanetHome betreut mehr als 1.500 Filialen und ist Marktführer in der partnerbasierten Baufinanzierung. In der Immobilienvermittlung gehört PlanetHome mit über 55 Büros zu den führenden Immobilienvermittlern Deutschlands. Das Unternehmen steht für die Kombination aus kompetenter Beratung und modernster Technologie. Im Jahr 2005 hat PlanetHome in Deutschland über 2.000 Immobilien vermittelt. Quelle: www.openpr.de |
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