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Eigenheimkauf: Ein Prozess in vielen Schritten 06-09-11

Der Kauf eines Eigenheims ist keine Sache von Augenblicken. Weil es um viel Geld geht und das Kaufprocedere kompliziert ist, geschieht der Immobilienerwerb in einzelnen Schritten. Bis alle Vorgänge abgeschlossen sind, können mehrere Wochen vergehen.

„Der Immobilienkauf auf dem Bierdeckel, wie er zum Beispiel in Spanien möglich ist, funktioniert in Deutschland nicht“, erklärt Robert Anzenberger, Mitglied der Geschäftsleitung beim Immobilienvermittler PlanetHome. In Deutschland gelten strenge Regeln beim Eigentumsübergang. So können Immobiliengeschäfte nur mit Hilfe eines Notars getätigt werden, in Spanien genügt dagegen eine handschriftliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.

Bevor es jedoch zum eigentlichen Vertragsteil kommt, muss der Kaufinteressent erst einmal eine geeignete Immobilie finden. „Allein die Suche nach einem passenden und bezahlbaren Objekt kann sich über Wochen oder Monate hinziehen“, sagt Anzenberger. Da es für viele Familien die größte Investition des Lebens ist, müsse sorgfältig geprüft und abgewogen werden – das braucht Zeit. Haben sich die Käufer auf ein bestimmtes Stadtviertel oder eine bestimmte Gegend festgelegt, ist das Angebot meist sehr eingeschränkt. In solchen Fällen kann es sehr lange dauern, bis die Käufer fündig werden. „Bei der Suche nach dem individuellen Traumhaus kann der Makler behilflich sein. Berufserfahrung und eine gut bestückte Datenbank erlauben es ihm, gezielt auf die Wünsche des Suchenden einzugehen“, weiß Robert Anzenberger, Mitglied der Geschäftsleitung beim Immobilienvermittler PlanetHome.

Ist das Wunschobjekt gefunden, wartet die zweite Hürde: die Einigung mit dem Verkäufer. Dabei steht nicht nur die Frage des Kaufpreises an, sondern auch mögliche Gewährleistungspflichten seitens des Verkäufers. Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, müssen zum Beispiel vorhandene Mängel erfasst und deren Beseitigung geklärt werden. Wichtig ist auch, welche Gegenstände und Einbauten im Haus verbleiben sollen und welche nicht, und wer diese bis wann zu entfernen hat. Bei Neubauten sind vor allem die Frage des möglichen Einzugstermins und die Gewährleistungspflichten des Bauunternehmens interessant. „Je nach dem, wie kompliziert sich die einzelnen Sachverhalte entpuppen und wie einigungswillig beide Parteien sind, können sich die Verhandlungen über Tage oder Wochen hinziehen.

Parallel zu den Vertragsverhandlungen sollten Käufer in Verbindung mit ihrer Bank treten und die Finanzierung der Immobilie besprechen. Nachdem klar ist, wie viel das Objekt samt Nebenkosten in etwa kosten wird, lässt sich das Finanzierungspaket bestehend aus Eigenkapital, Hypothekendarlehen sowie eventuellen Fördermitteln oder einem Bausspardarlehen erstellen. Für den Käufer ist wichtig, dass die Bank eine schriftliche Finanzierungszusage macht. Diese gibt dem Verkäufer die Sicherheit, dass der Käufer auch tatsächlich in der Lage ist, die Immobilie zu bezahlen.

Ist die Bankfrage geklärt und sind sich beide Seiten einig geworden, erfolgt der nächste Schritt: der Gang zum Notar. Dieser veranlasst alles weitere und überwacht die Abwicklung des Geschäfts. Der Notar setzt zum Beispiel den Kaufvertrag auf und schreibt die so genannte Auflassungsvereinbarung fest. Damit erklären sich beide Parteien einverstanden, dass die Immobilie den Besitzer wechselt. Aufgrund dieser Vereinbarung veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. „Der Vermerk gewährleistet die Änderung des Grundbuchs zugunsten des neuen Eigentümers und sichert zugleich, dass die Immobilie während der Zeit des Eigentumsübergangs kein zweites Mal verkauft wird“, erklärt Immobilienfachmann Anzenberger.

Der eigentliche Eigentumserwerb geschieht dann mit der Umschreibung im Grundbuch. Dieser Vorgang kann etliche Tage dauern und wird vom Notar überwacht. Üblicherweise überweist der Erwerber den Kaufpreis vor der Grundbuchumschreibung an den Notar oder direkt an den Altbesitzer. Ist das Geld eingetroffen, veranlasst der Notar die Grundbuchänderung zugunsten des neuen Eigentümers. Kommt kein Geld beim vereinbarten Empfänger an, lässt der Notar die Auflassungsvormerkung wieder löschen, damit ist das Geschäft geplatzt. Solange die Grundbuchänderung nicht geschehen ist, bleibt der Alteigentümer rechtlich gesehen Besitzer der Immobilie. Erst mit der formalen Umschreibung im Grundbuch befreit sich der Alteigentümer von seinen Verpflichtungen, der neue Eigentümer tritt in dessen Fußstapfen. „Sowohl beim Immobilienerwerb als auch beim Immobilienverkauf ist der Weg über einen Makler der Sicherste“, rät Anzenberger. „Renommierte Immobiliendienstleister bieten ihren Kunden einen Rundum-Service: Gemeinsam mit ihren Klienten kümmern sie sich um alle nötigen Schritte bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.“

PlanetHome AG
Annette Siragusano
Leitung Marketing und Presse
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85774 München / Unterföhring
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Pressereferentin
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Über PlanetHome

Die PlanetHome AG hat sich als einer der führenden Immobiliendienstleister mit den Kernbereichen Vermittlung und Finanzierung von Wohnimmobilien etabliert. Die 100prozentige Tochter der HypoVereinsbank beschäftigt derzeit 350 Mitarbeiter.

Im Bereich Immobilienfinanzierung gehört die PlanetHome Gruppe mit einem Finanzierungsvolumen von rund 2 Mrd. Euro p. a. zu den drei größten Vermittlern von privaten Baufinanzierungen in Deutschland. Neben der TÜV-geprüften Finanzierungsplattform bietet PlanetHome seinen Partnern professionelles Bankenmanagement sowie Multichannel-Vertriebsunterstützung. PlanetHome betreut mehr als 1.500 Filialen und ist Marktführer in der partnerbasierten Baufinanzierung.

In der Immobilienvermittlung gehört PlanetHome mit über 55 Büros zu den führenden Immobilienvermittlern Deutschlands. Das Unternehmen steht für die Kombination aus kompetenter Beratung und modernster Technologie. Im Jahr 2005 hat PlanetHome in Deutschland über 2.000 Immobilien vermittelt.

Quelle: www.openpr.de  
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