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WOHNUNGSEIGENTUEMER in Immobilien

Immobilien - WOHNUNGSEIGENTUEMER

Immobilien Unternehmen - Jobs - Stellen - Markt

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Branchennachricht
Das neue Wohnungseigentumsgesetz 17.07.07
Hamburg, 11. Juli 2007. Seit wenigen Tagen gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz. Die wichtigste darin enthaltene Änderung sieht vor, dass Eigentümergemeinschaften gemeinsam verwalteter Immobilien Entscheidungen ab jetzt auch per Mehrheitsbeschluss fällen können, anstatt wie bisher nur einstimmig. Hierzu Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin der Rechtsschutzversicherung: „Die Neuregelung des Wohnungseigentumsgesetzes beseitigt auf der einen Seite viele bürokratische Hürden. Notwendige Maßnahmen wie Modernisierungen - man denke nur an den Umwelt- und Klimaschutz - können jetzt viel zügiger umgesetzt werden, weil sie nicht mehr von einzelnen blockiert werden können. Zum Ausgleich hat der Gesetzgeber aber auch Mechanismen eingebaut, die die Rechte jedes einzelnen Eigentümers stärken und ihn vor finanziellen Risiken schützen.“ Im Kern erlaubt das neue Gesetz, anders als bisher, Mehrheitsentscheidungen beim Beschluss von Maßnahmen, die dem Werterhalt einer Immobilie dienen. Das kann der Einbau einer Aufzugsanlage oder die Verbesserung der Wärmedämmung sein. In der Praxis heißt das: Der Aufzug kann eingebaut werden, wenn mindestens drei Viertel aller Eigentümer zustimmen, denen zusammen mindestens die Hälfte der Wohnanteile gehören. Einstimmigkeit ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Künftig können die Eigentümer durch einen Mehrheitsbeschluss auch selbst entscheiden, wie Gemeinschaftskosten auf die einzelnen Eigentümer umgelegt werden. Wenn zum Beispiel alle Fenster in einer Wohnanlage erneuert werden, kann sich die Eigentümergemeinschaft per Abstimmung dafür entscheiden, dass die anfallenden Kosten nach Anzahl der Fenster pro Wohneinheit aufgeteilt werden und nicht, wie bisher, stur nach Eigentums-anteilen. Das soll nach dem Willen des Gesetzgebers zu gerechteren Verteilungen führen als bisher. Wohnungseigentümer können sich auch noch über eine weitere gute Nachricht freuen: Ab jetzt haften Sie für Forderungen an die Eigentümergemeinschaft nur noch mit einem Anteil, der ihrem Miteigentumsanteil entspricht. Praxisbeispiel: Wer 5 Prozent einer Wohnimmobilie besitzt, ist für eine nicht bezahlte 1000-Euro-Handwerkerrechnung nur zu 5 Prozent haftbar, also mit maximal 50 Euro. Eine weitere wichtige Neuerung ist die gesetzliche Bestimmung zur Führung einer Beschlusssammlung. Hierin müssen alle in einer ordentlichen oder außerordentlichen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse festgehalten werden. Das ist gerade für Kaufinteressenten hilfreich, die sich so schon vorab einen Eindruck über ihre zukünftigen Rechte und Pflichten verschaffen können. Ansprechpartner für die Presse: Advocard Rechtsschutzversicherung AG Sonja Adelhelm Heidenkampsweg 81 20097 Hamburg Tel.: +494023731279 E-Mail: sonja.adelhelm@advocard.de Serviceplan Brand PR Bernhard Fuchs Haus der Kommunikation 80250 München Tel.: +498920504158 E-Mail: b.fuchs@brandpr.de AMB Generali Unternehmenskommunikation Aachener und Münchener Allee 9 52074 Aachen Telefax +49.241.461.3830 Internet www.amb-generali.de E-Mail presse@amb-generali.de Aachen - Veröffentlicht von pressrelations Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=288342
 
Branchennachricht
Wohnungseigentümergesetz: Wohnanlagen werden durch neues Gesetz gewinnen 19.03.07
„Das neue Wohnungseigentümergesetz wird den Erwerb einer Eigentumswohnung für viele attraktiver machen“, so die Einschätzung von Kurt Friedl, Regionaldirektor RE/MAX Deutschland Südwest. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz nun zugestimmt hat, kann es zum 1. Juni in Kraft treten. Der Text sieht unter anderem eine Vereinfachung des Abstimmungsrechts vor: Während bisher für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen ein einstimmiger Beschluss der Eigentümerversammlung nötig war, genügt künftig eine Dreiviertel-Mehrheit. Dauerblockaden durch einen einzelnen Eigentümer, zum Beispiel gegen den Einbau einer modernen Heizanlage, sind damit ausgeschlossen. Auch bei der Verteilung der Kosten ist in Zukunft eine Mehrheitsentscheidung ausreichend. „Das Konfliktpotenzial und die Gefahr, im Ernstfall von einem einzelnen Querulanten abhängig zu sein, war unserer Beobachtung nach für viele Kunden ein Argument gegen den Kauf einer Eigentumswohnung“, so Friedl. Mit dem neuen Gesetz werden diese Bedenken ausgeräumt. RE/MAX Deutschland Südwest c/o PR+Werbung Ludwig Faust Christian Omonsky Prüfeninger Schloßstraße 2 D - 93051 Regensburg T. +49 (0)941920080 F. +49 (0)9419200810 www.pr-faust.de www.remax.de RE/MAX, gegründet 1973 in den USA, ist das größte Immobiliennetzwerk der Welt. Seine enorme Wachstumskraft beruht zum einen auf der angebotenen Dienstleistung, zum anderen auf der Organisation als Franchisesystem. In den USA und Kanada hatte RE/MAX erheblichen Anteil am Wandel des Immobilenmarkts weg vom Privatverkauf hin zur allgemeinen Akzeptanz des Immobilienmaklers als professioneller Dienstleister. Mit demselben Anspruch ist die Masterfranchiseregion RE/MAX Deutschland Südwest auf dem Markt aktiv. Ziel ist die flächendeckende Präsenz und eine neue Qualität in der Vermittlung von Immobilien in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Weltweit arbeiten derzeit bei RE/MAX über 120.000 Immobilienmakler in über 6.500 Büros und 63 Ländern, in Deutschland über 500 Makler in rund 120 Büros. Quelle: www.openpr.de
 
Branchennachricht
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die schnelle Einführung von Energiepässen für Wohnungen und Häuser gefordert 07.03.05
Wenn diese bis zum Jahresende gesetzlich vorgeschrieben seien, ließen sich bereits im nächsten Winter Heizkosten sparen. Derzeit würden pro Quadratmeter Wohnfläche durchschnittlich zweihundert Kilowattstunden Energie für Heizung und Warmwasser benötigt. Ohne die Wohnqualität zu beeinträchtigen, könne der Bedarf mit entsprechenden Dämm- und Sparmaßnahmen auf rund dreißig Kilowattstunden gesenkt werden. Die Einführung von Energiepässen sei ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die derzeit laufende Novellierung des Energieeinspargesetzes müsse dafür die Voraussetzungen liefern. BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm: 'Mieter, Haus- und Wohnungseigentümer wissen zwar durch die Rechnung, wie teuer ihr Energieverbrauch ist. Was sie nicht wissen ist, wie diese Kosten genau entstehen und wie sie optimal gesenkt werden können. Bei Neuvermietungen oder Eigentümerwechsel kann der Energiepass hier künftig Abhilfe schaffen. Er liefert wichtige Informationen zum Energiebedarf der Immobilie und zur Qualität der Gebäudedämmung. Nur so bekommen Mieter und Käufer die Chance mit Energiesparmaßnahmen unnötig hohe Heizkosten zu vermeiden.' Angaben zum Energieverbrauch früherer Nutzer der Immobilie hält der BUND nicht für ausreichend. Die Wohnbedürfnisse und Heizgewohnheiten verschiedener Bewohner seien sehr unterschiedlich. Aussagekräftiger seien die energetischen Eigenschaften des Objektes unabhängig von seinen Nutzern und deren Gewohnheiten. Sie ließen sich im Energiebedarf besser ausdrücken. Der BUND befürwortet deshalb eine Kombination beider Angaben. Der Energiepass müsse zudem Informationen über Fördermöglichkeiten zur Gebäudedämmung enthalten. Das trage dazu bei, dringend notwendige Fortschritte bei der Altbausanierung zu erreichen. Hier lägen enorme Reserven, um die klimawirksamen Treibhausgase bis 2020 um die angestrebten Minus vierzig Prozent im Vergleich zu 1990 zu vermindern. Weitere Informationen sowie ein 2-seitiges Hintergrundpapier zum Energiepass erhalten Sie bei: Thorben Becker, BUND-Energieexperte Tel. 03027586421 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 03027586425489, Fax: -449, Mobil: 01718311051, E-Mail: presse@bund.net Internet: www.bund.net
 
Standard-Firmeneintrag
BB Modernisierungs AG 53127 Bonn
M-AG: Professionelle Baubetreuung bei Modernisierung und Renovierung. Hilfe vor dem Hauskauf durch die M-AG Immobilienkaufbegleitung.
Die M-AG ist ein Baubetreuungsunternehmen, das sich auf die Zielgruppe der privaten Haus- und Wohnungseigentümer spezialisiert hat. Durch eine profesionelle Beratung durch die bauleitenden Architekten der M-AG, realisieren wir alle kleineren und größeren Wohnwünsche unserer Kunden aus einer Hand. Dem werdenden Eigentümer bieten wir mit der M-AG Immobilienkaufbegleitung eine Hilfestellung vor dem Haus- oder Wohnungskauf. Auch hier werden Sie durch die bauleitenden Architekten vor dem Kauf begleitet, damit Sie nicht die "Katze im Sack" kaufen. Kostenfreier Kontakt unter 08005508001. Region: Deutschland http:// www.m-ag.com Ort: Bonn Straße: An der Ziegelei 8 Tel.: 0228550800 Fax: 02285508011 E-Mail: info@m-ag.com
 
Stellen-Angebot 01.04.09 11:47
WEG-VERWALTER M/W FÜR HANNOVER
Gesucht wird ein WEG-Verwalter für ein Unternehmen in Hannover. Ihre Aufgabe ist die eigenständige Verwaltung von bis zu 1200 Einheiten. Sie bereiten die WEG-Versammlungen vor, führen sie durch und bearbeiten diese auch kurzfristig nach. Sie nehmen den Kontakt zu externen Dienstleistern auf, vergleichen deren Angebote, erteilen Aufträge und überwachen die Durchführung der Dienstleistung und kontrollieren die in Rechnung gestellten Leistungen. Als Ansprechpartner für Ihre Wohnungseigentümer sind Sie kompetenter Berater und anpackender Dienstleister gleichzeitig. Wenn Sie diese Aufgabe in einem fest etablierten und angesehenen Unternehmen reizt, dann freuen wir uns auf Ihre E-Mail-Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und des nächstmöglichen Eintrittdatums.
Felix Sorgius finance recruiting consulting GmbH & Co.oHG Steinweg 8 60313 Frankfurt a.M. f.sorgius@fireco.de Tel.: 06992887878
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