Region: Hessen  

 

BFW Hans Kasprowicz
Prinzenstraße 18
34225 Baunatal
Tel.: 0 56 01- 86 06 7
Fax: 0 56 01 - 89 44 90

Internet: www.bfw-kasprowicz.de

Produkte/Dienstleistungen

Beratung zur Auswahl der Messgeräte
Je nach Heizungsart und Gebäudenutzung stehen folgende Mess- und Verteileinrichtungen zur Verfügung: Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip, elektronische Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Kalt- und Warmwasserzähler. Elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler mit Funk/ Fernübertragung.

Aufnahme der Heizungsanlage, Aufmaß und Bewertung der Heizkörper
Aus ca. 2.500 Heizkörpermodellen mit ca. 60.000 Varianten werden durch ein EDV- unterstütztes Erkennungssystem die exakten Bewertungsfaktoren aus Heizkörperleistung und Korrekturfaktor gemäß EN 834/835 bestimmt. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Richtigkeit der Abrechnung.

Montage der Messgeräte
Die Montage der Messgeräte erfolgt durch geschulte Monteure nach den gültigen Richtlinien der Heizkostenverordnung und dem aktuellen Stand der Technik.

Inbetriebnahme der Messeinrichtung
Nach Übergabe an die Hausverwaltung und Festlegung des Abrechnungszeitraums und des Verteilschlüssels werden die technischen Grunddaten und Mietzuordnungen für die künftige Abrechnungsperiode abgespeichert. Bei elektronischen Heizkostenverteilern und Wärmezählern wird der Stichtag einprogrammiert, zu dem das Gerät den Verbrauch für die spätere Ablesung speichern soll. Bei elektronischen Heizkostenverteilern, Wärmezählern und Wasserzählern mit Funkübertragung werden die Daten in der Zentraleinheit außerhalb der Wohnung gespeichert.

Garatiewartungs- und Eichservice
Die Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebsbereitschaft der Messeinrichtung ist die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abrechnung. Mit dem Garantiewartungs- und Eichservice übernehmen wir die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Messeinrichtung und den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von eichpflichtigen Geräten nach Ablauf der Eichgültigkeit. Mit dem Garantiewartungsvertrag können die Austauschkosten über die Laufzeit der Messgeräte verteilt werden. So entstehen zum Zeitpunkt des Austausches keine weiteren Kosten und Ihre Messgeräte sind immer auf dem aktuellen Stand der Technik.

Mietservice
"Messgeräte sind Mittel und Zweck der Abrechnung", deshalb sieht die Heizkostenverordnung die Verteilung der Mietkosten der Messgeräte auf die Nutzer ausdrücklich vor. Der Mietzins schließt die Anschaffung der Geräte und den Wartungsdienst mit ein. Der Mietvertrag garantiert die ständige Aufrechterhaltung der Messeinrichtung während der Vertragslaufzeit, den Austausch defekter Geräte und den Austausch der Messgeräte nach Ablauf der Eichgültigkeit oder Betriebsdauer bei Verlängerung des Mietvertrages um die entsprechenden Zeiten der Eichgültigkeit bzw. Betriebsdauer.


2. Abrechnungsdienste

Ablesedienst
Geschulte und ausgewählte Mitarbeiter kündigen rechtzeitig den Ablesetermin an und notieren auf vorbereiteten Ablesebelegen die entsprechenden Verbräuche. Bei Verdunstungs-Heizkostenverteilern wird eine neue Messampulle eingesetzt, die Messgeräte auf Funktionsfähigkeit und Verletzung der Plomben überprüft. Der Nutzer erhält eine Kopie des Ablesebelegs. Bei Funkübertragung werden die Verbrauchsdaten aus der Zentraleinheit ausgelesen (eine Kontrollablesung durch den Nutzer direkt am Gerät ist selbstverständlich möglich). Die Verbrauchsdaten können auch per Modem direkt in unsere Abrechnungszentrale geleitet werden.

Abrechnungsdienst
Vor Erstellung der Abrechnung werden die Daten aus der Mieterliste, der Heiz- und Nebenkostenaufstellung und der Ableseliste zusammengeführt und auf Plausibilität überprüft. Nach diesen Prüfroutinen wird die Abrechnung erstellt. Auf den Einzelabrechnungen sind die Zähler, Zählerstände und Bewertungsfaktoren der Heizkörper aufgeführt. Ebenfalls sind die Gesamtkosten, die Verteilschlüssel und die Verbrauchseinheiten ersichtlich. Die Abrechnung ist für alle Nutzer transparent und ohne Erklärung verständlich.