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Offen für die Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) 05-01-19

Zur Einführung sogenannter 'Real Estate Investment Trusts (REITs)' in Deutschland erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks:

Das Bundesministerium der Finanzen steht der Einführung sog. Real Estate Investment Trusts (REITs) grundsätzlich positiv gegenüber. Wir erwarten, dass die Einführung deutscher REITs den Finanzplatz Deutschland und die deutsche Immobilienwirtschaft nachhaltig stärkt und Deutschland zum Spitzenreiter für Immobilienanlagen in Europa werden kann.

Bei REITs handelt es sich um unternehmerisch tätige Immobiliengesellschaften, die auf Gesellschaftsebene von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind, sofern sie ihre Erträge im Wesentlichen an ihre Anleger ausschütten und darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllt sind. REITs stellen damit eine Mischform aus Immobilienfonds und börsennotierten Immobilienaktiengesellschaften dar. Die aus den USA stammenden REITs haben sich inzwischen zum internationalen Standard der indirekten Immobilienanlage entwickelt und sind derzeit in 20 Staaten - darunter z.B. in Frankreich, in Belgien und in den Niederlanden - verbreitet.

Voraussetzung ist jedoch, dass für die offenen steuerlichen Fragen Lösungen gefunden werden. Dabei geht es insbesondere um die Besteuerung auf der Gesellschafts- und der Anlegerebene. Hier müssen Lösungen gefunden werden, die Mitnahmeeffekte durch steuerliche Schlupflöcher ausschließen. Zusammen mit Experten der Landesregierungen Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden wir im Rahmen einer Arbeitsgruppe Lösungswege für die ungeklärten Fragen erarbeiten.

Falls die Arbeitsgruppe zu einem positiven Ergebnis kommt, streben wir an, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Ende dieses Jahres abzuschließen. REITs könnten dann zum Januar 2006 in Deutschland eingeführt werden. Dies ist ein wichtiges Datum, da auch in Großbritannien die Einführung von REITs zum 1. Januar 2006 ansteht.

Ein wesentliches Kernelement eines REIT-Gesetzes ist die Besteuerung stiller Reserven. Es hat sich gezeigt, dass sich in Deutschland Unternehmen im Vergleich etwa zu den USA nur in geringem Umfang von Immobilien trennen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Buchwert vieler UnternehmensIMMOBILIEN vielfach deutlich geringer ist als der zu erzielende Kaufpreis. In diesem Fall müsste das Unternehmen nämlich die hierdurch gebildeten stillen Reserven - d.h. die Differenz zwischen Buchwert und Kaufpreis - auflösen und versteuern. Die drohende Besteuerung mit dem vollen Steuersatz führt vielfach dazu, dass Unternehmen von einem Verkauf ihrer Immobilien Abstand nehmen, obwohl dieser eigentlich sowohl betriebs- als auch volkswirtschaftlich sinnvoll wäre. Für den Fiskus hat dies zur Folge, dass ihm für den Verkaufsfall zwar theoretisch hohe Steuereinnahmen zuflössen, praktisch aber nur ein geringes Steueraufkommen erzielt wird. Hier muss eine Lösung gefunden werden, dass REITs in ausreichendem Umfang gewerbliche Immobilien und Immobilienportfolios erwerben können.

Die Zielsetzung der Einführung von REITs ist es, sowohl den Finanzplatz Deutschland als auch die öffentliche Haushalte zu stärken.



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