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Bausparverträge sind übertragbar 06-03-30

Trotz Abschaffung der Eigenheimzulage - der Wunsch nach den eigenen vier Wän-den ist bei den Deutschen weiterhin groß. Ein Bausparvertrag ist für Viele oft der erste Schritt auf dem Weg zur eigenen Immobilie. Auf beachtliche 120 Mrd € sum-mierten sich Ende 2005 die Bauspareinlagen bei den Bausparkassen in Deutschland. Das sind immerhin sechs Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Oft genug ändern sich jedoch die ursprünglichen Ziele von Bauwilligen. Was tun, wenn ein Bausparvertrag entgegen der anfänglichen Planung nicht mehr benötigt wird?

Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will,

hat zum Beispiel die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben. Zwar liegt eine Übertragung an einen Dritten im Ermes-sen der Bank. Diese stimmt in der Regel jedoch zu. Voraussetzung: Derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann zum einen ausreichende Bonität nachweisen und ist zum anderen ein Angehöriger gemäß §15 Abgabenordnung (AO). Dazu zählen etwa Ehegatten, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen Banken der Übertragung auf Nichtangehörige zu.

Die Banken können in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings auch andere Regeln festlegen. Man sollte sich deshalb bei der Bank bzw. Bausparkasse über diese informieren.

Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auch auf unseren Internetseiten unter www.bankenverband.de   abrufen.

Kontakt:
Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1250
e-mail  

Quelle: www.pressrelations.de  
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